Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Mit PCB werden synthetische Chemikalien aus der Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe bezeichnet. Je nach Anzahl und Bindungsort der Chlor-Atome am Biphenyl-Molekül sind insgesamt 209 Einzelverbindungen möglich, die man als PCB-Kongenere bezeichnet. Durch die guten technischen Eigenschaften wurde PCB weltweit eingesetzt, u.a. als Kühl- und Isolierflüssigkeit sowie als Weichmacher und Flammschutzmittel. Bereits 1966 wurde festgestellt, dass sich die langlebigen PCB inzwischen auf der ganzen Welt verbreitet und auch in Lebewesen angereichert hatten. Nach mehreren Vergiftungsfällen wurde 1973 empfohlen, PCB nicht mehr in offenen Systemen einzusetzen. Was die Verwendung von PCB in Gebäuden anging, war das Bundesgesundheitsamt noch 1984 davon überzeugt, dass PCB - wenn überhaupt - in Baustoffen nur in seltenen Fällen eingesetzt werden. Ein schwerer Irrtum, wie sich 5 Jahre später an Hand von durchgeführten PCB-Messungen herausstellte. Inzwischen wurden in fast allen Bundesländern PCB-Richtlinien bauaufsichtlich eingeführt, mit denen die Gefährdungsbeurteilung und die Sanierungsdringlichkeit PCB-belasteter Bauteile und Gebäude geregelt werden.
Gesundheitliche Bedeutung
Toxizität
PCB: begründeter Verdacht auf krebserzeugendes Potential
Einstufung: - MAK-Liste: III B immunotoxisch, wahrscheinliches Humankanzerogen
- MAK-Liste: H
Tumorpromoter-Wirkung nachgewiesen (verstärkt die krebserzeugende Wirkung anderer Stoffe), reproduktionstoxisch (Schwangerschaftsschädigend)
Verdacht auf hormonähnliche Wirkung
Gefahr der Hautresorption
Brände mit Beteiligung PCB-haltiger Materialien werden vom VdS in den höchsten Schadensbereich GB 3 eingeordnet.
Wassergefährdungsklasse: WGK 3 - stark wassergefährdend
Verwendungszeitraum
Bis ca. 1975 - Empfehlung der OEDC, PCB nicht mehr in offenen Systemen einzusetzen
1978 - Verbot der PCB-Verwendung in offenen Systemen in Deutschland
1989 - Verbot der Verwendung von PCB in Deutschland
1996 - Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16.9.1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle
2000 - Verbot der Verwendung PCB-haltiger Kondensatoren
Regelungen
- Verbot des Inverkehrbringen: nach Chemikalien-Verbotsverordnung, § 1 in Verbindung mit Anhang Abschn. 13
- Verbot der Herstellung und Verwendung: nach Gefahrstoffverordnung
- Kennzeichnung: nach Gefahrstoffverordnung, § 4 in Verbindung mit Anhang II, Nr. 3
Gefährdungsbeurteilung:
- nach PCB-Richtlinien (Beispiel: PCB- RL NRW)
- nach Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 524 (früher ZH 1/183)
Entsorgung:
- nach LAGA-Merkblättern
- nach PCB-Richtlinien
Einordnungsschlüssel nach EAK
17 09 | Gruppe | Sonstige Bau- und Abbruchabfälle |
17 09 02* | gefährlicher Abfall | Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige |