Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen - SiGeKo
Die Arbeit auf Baustellen ist besonders gefährlich, weil sich das Arbeitsumfeld ständig ändert, mit Großgeräten umgegangen wird und große Materialmengen gehandhabt werden. Die Situation auf einer Baustelle ändert sich ständig. Die Koordination der unterschiedlichen Baufirmen und Gewerke ist Aufgabe des SiGeKo. Auch im privaten Hausbau werden Gefahrenquellen oft nicht richtig eingeschätzt oder geeignete Sicherheitseinrichtungen stehen nicht zur Verfügung. Als Beispiel kann die Sanierung von Kellerwänden gegen Durchfeuchtung angegeben werden, die von den Hauseigentümern oft in Eigenregie durchgeführt wird und wo die Gefahr des Verschüttet werden besteht. Für 2019 wird die Zahl der meldepflichtigen Unfälle für alle Arbeitnehmer mit ca. 872.000 angegeben, die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland mit 497 (1). Der Arbeitsplatz Baustelle ist dabei durchschnittlich vertreten, gegenüber dem Vorjahr wurden ca. 20% weniger tödliche Unfälle registriert. Durch die Baustellenverordnung will man dieser Gefährdung entgegentreten. Die seit dem 01.07.1998 anzuwendende Baustellenverordnung legt dem Bauherrn bei bestimmten Bauvorhaben die Pflicht auf, einen geeigneten Koordinator "SiGeKo" zu bestellen. Bei Baumaßnahmen von mehr als 30 Arbeitstagen, bei denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, muss der Bauherr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mindesten eine Woche vor Baustelleneinrichtung eine Vorankündigung übermitteln mit Angaben über Ort, Art, Beginn und Dauer der Baustelle.
SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung
- Erstellen von Baustellenordnungen
- Erstellung von SiGe-Plan mit SIGEPLAN plus von HNC-Datentechnik GmbH, Rheinberg
- Erstellen der Unterlage für spätere Arbeitewn
- Stellung des SiGe-Koordinators in der Planungs- und Ausführungsphase
- Baustellenbegehungen mit Protokoll