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Behrends & Koop Umwelt-Ingenieure GmbH

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern sind anorganische Fasern, die künstlich aus einer silikatischen Schmelze gewonnen wurden. In allen Erzeugnissen liegt eine Mischung von Fasern sehr unterschiedlicher Durchmesser und Längen vor. Die Belastungssituation in Innenräumen durch KMF aus Dämmstoffen zeigt, dass entsprechend den Bauvorschriften ordnungsgemäß eingebrachte Isolierungen nicht zu Innenraumbelastungen führen, solange keine staubbildenden Arbeiten an den Dämmstoffen ausgeführt werden. Bei Vorliegen bautechnischer Mängel oder infolge von baulichen Eingriffen kann die Konzentration kritischer Produktfasern in der Raumluft deutlich ansteigen. Vorrangiges Verwendungsgebiet sind vor allem Wärmeschutz, Kälteschutz, Schallschutz, Brandschutz.

Gesundheitliche Bedeutung

  • Krebserzeugende Wirkung (in Abhängigkeit von Abmessungen und Biobeständigkeit); KMF-Produkte enthalten z.T. einen großen Anteil lungengängiger Fasern
  • Bei erheblichen Feinstaubbelastungen: Entzündliche Erkrankungen der großen Atemwege, des Rachenraumes und der Nasenschleimhaut
  • Hautreizungen durch die dickeren Fasern (D>5µm), Augenreizungen. Diese Fasern sind jedoch nicht einatembar
  • Allergische Reaktionen infolge der Bindemittel (Formaldehydharze). Gesundheitsschädliches Agens ist die biologisch beständige Faserform gemäß WHO: D < 3µm, L > 5 µm, L : D > 3. Als Maß für das Abbauverhalten im Organismus gilt die Biolöslichkeit. Die TRGS 521 nennt für die Biolöslichkeit nicht kanzerogener Mineralfasern eine Halbwertzeit von 40 oder weniger Tage. Längere Halbwertzeiten oder ein KI-Wert von weniger als 40 weisen auf kanzerogenes Potential einatembarer Fasern. 

Verwendungszeitraum

bis 1995 Herstellung von Dämmstoffen der alten Generation.

ab 1995 Herstellung von Dämmstoffen der neuen Generation (verbesserte Biolöslichkeit).

Regelungen

  • Gefährdungsbeurteilung: nach Handlungsanleitung "Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle)"; nach Handlungsanleitung "Umgang mit Keramikfaser-Produkten". Keramikfasern spielen hierbei nur eine Rolle im Hochtemperaturbereich. Im häuslichen Umfeld sind sie eher selten anzutreffen.
  • Umgang: nach TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
  • Verwertung: z.B. als Zuschlagstoff in der Ziegelindustrie
  • Entsorgung: nach LAGA-Merkblatt vom 6.9.1995, novelliert 2009, zugeordnet dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter der EAK-Nummer: 

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