Skip to main content
BUK-Marburg logo

Behrends & Koop Umwelt-Ingenieure GmbH

HBCD-haltige Dämmstoffe

Hexabromcyclododecan (HBCD) ist ein additives Flammschutzmittel, das im Baubereich überwiegend in Polystyrolschaum oder in hochschlagfestem Polystyrol eingesetzt wird.

Gesundheitliche Bedeutung

1. Es ist giftig, vor allem für Gewässerorganismen wie Krebstiere und Algen.
2. Der Stoff ist zudem persistent, das heißt langlebig, weil er in der Umwelt schlecht abgebaut werden kann.
3. HBCD reichert sich in Lebewesen an, der Fachbegriff dafür ist bioakkumulierend.
4. Dass der Stoff sich über große Entfernungen verbreitet, belegt das „Ferntransportpotenzial“ des Stoffes.
Wegen dieser Eigenschaften wird HBCD als „besonders besorgniserregender Stoff“ nach den Kriterien der Europäischen Chemikalienverordnung REACH und als persistenter organischer Schadstoff unter der internationalen Stockholm-Konvention geführt.
HBCD hat auch das Potenzial, die Gesundheit zu schädigen. In Tierversuchen wurde gezeigt, dass die Embryonal- und Säuglingsentwicklung gestört wird. Die beobachteten Effekte betrafen die Entwicklung des Nervensystems und das Verhalten. Deswegen wird HBCD EU-weit nach der CLP-Verordnung mit den Gefahrenhinweisen H361 „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“ und H362 „Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen“ versehen.

Verwendungszeitraum

bis 2013 Herstellung von Dämmstoffen mit dem Flammschutzmittel HBCD
bis 2016 Übergangsregelungen zur Verwendung HBCD-haltiger Dämmstoffe

Regelungen

Nach der POP-Verordnung (EG Nr. 850/2004 Art. 7 2) müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, so verwertet oder beseitigt werden, „dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“. Abfall gilt dann als „POP-haltig“, wenn dessen POP-Gehalt größer oder gleich einer bestimmten Grenzwertkonzentration im Anhang IV der POP-Verordnung ist. Der für HBCD festgelegte Grenzwert von 1000 mg/kg wird am 30. September 2016 rechtswirksam.

HBCD-haltige Dämmstoffe dürfen nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. In Hessen gibt es lediglich 1 Müllverbrennungsanlage, die diese Anforderung erfüllt.

Einordnungsschlüssel nach EAK

Die einzelnen Länder regeln die Zuordnung der HBCD-haltige Dämmstoffe per Erlass, Informationsschreiben oder Vollzugsempfehlung teilweise recht unterschiedlich für die Abfallschlüssel 17 09 04 und 17 09 03. Als Monofraktion werden jedoch in allen Ländern HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03*) eingestuft, wenn der Gehalt an HBCD > 1000 mg/kg OS beträgt.

17

  

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 06 03*

Monofraktion

gefährlicher Abfall

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 09 04

< 0,5 m³/t

 

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt

17 09 03*

> 0,5 m³/t

gefährlicher Abfall

sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

To top

Weiter Informationen zu den Schadstoffen

Beispielfotos

To top